Die Prämie bezieht sich bei voll-batterieelektrischen Fahrzeugen auf den gesetzlichen Jahrespauschalbetrag des Ladestroms in Höhe von 1.500 kWh. Sollten Sie Ihr Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Ihnen die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.

Wenn Sie einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. Wallbox) betreiben und Ihren tatsächlichen Ladestrom messen können, kann statt der pauschalen Prämie Ihre tatsächliche Lademenge entsprechend der AGB vergütet werden. Zum Ende des Jahres erhalten Sie dafür per E-Mail die Aufforderung, uns Ihren tatsächlichen Ladestrom mit belegenden Dokumenten zu übermitteln.

Die österreichische Gesetzgebung veranschlagt eine jährliche pauschale Lademenge von 1.500kWh pro vollelektrischem Fahrzeug. Diese gilt für alle Fahrzeugklassen (egal ob PWK, Kleintransporter oder Bus).

Wenn die tatsächliche Lademenge am privaten Ladepunkt gemessen werden kann (bspw. mithilfe von Ladeaufzeichnungen an der eigenen Wallbox), soll statt der 1.500 kWh die tatsächliche Lademenge mit der Prämie vergütet werden.

Wenn Du Dich bei uns registrierst, veranschlagen wir pauschal die 1.500kWh für Dich und geben Dir zum Ende des Jahres die Möglichkeit uns Deine individuelle Lademenge mitzuteilen.

Die Prüfung Deiner CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt starten leider erst im März des Folgejahres.
Nach erfolgreicher Prüfung zahlen wir die Prämie garantiert aus. Dies wird vermutlich erst in der 2. Jahreshälfte des Folgejahres der Fall sein können.

Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote.  Als privater Nutzer haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrags.

Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de.