Die Prämie bezieht sich bei voll-batterieelektrischen Fahrzeugen auf den gesetzlichen Jahrespauschalbetrag des Ladestroms in Höhe von 1.500 kWh. Solltest Du Dein Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Dir die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.
Wenn Du einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. Wallbox) betreibst und Deinen tatsächlichen Ladestrom messen kannst, soll statt der pauschalen Prämie Deine tatsächliche Lademenge entsprechend der AGB vergütet werden. Zum Ende des Jahres erhältst Du dafür per E-Mail die Aufforderung, uns Deinen tatsächlichen Ladestrom mit belegenden Dokumenten zu übermitteln.
Die österreichische Gesetzgebung veranschlagt eine jährliche pauschale Lademenge von 1.500kWh pro vollelektrischem Fahrzeug. Diese gilt für alle Fahrzeugklassen (egal ob PWK, Kleintransporter oder Bus).
Wenn die tatsächliche Lademenge am privaten Ladepunkt gemessen werden kann (bspw. mithilfe von Ladeaufzeichnungen an der eigenen Wallbox), soll statt der 1.500 kWh die tatsächliche Lademenge mit der Prämie vergütet werden.
Wenn Du Dich bei uns registrierst, veranschlagen wir pauschal die 1.500kWh für Dich und geben Dir zum Ende des Jahres die Möglichkeit, uns Deine individuelle Lademenge mitzuteilen.
Die Prüfung Deiner CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt startet leider erst im März des Folgejahres.
Nach erfolgreicher Prüfung zahlen wir die Prämie garantiert aus. Dies wird vermutlich erst in der 2. Jahreshälfte des Folgejahres der Fall sein können.
Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Du Dich bei uns registriert hast, beginnen wir mit der Abwicklung Deiner THG-Quote. Als privater Nutzer hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht Deines Vertrags.
Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder telefonisch unter +49 40 334634380.