Ja, auch wenn Du für Dein Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten hast, kannst Du die THG-Prämie beantragen. Auf diese hast Du auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.
Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Du Dich bei uns registriert hast, beginnen wir mit der Abwicklung Deiner THG-Quote. Als privater Nutzer hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht Deines Vertrags.
Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder telefonisch unter +49 40 334634380.
Ja, du kannst Deine THG-Prämie bei uns sowohl in Deutschland als auch in Österreich beantragen. Achte bitte darauf, dass Dein Fahrzeug in dem jeweiligen Land zugelassen ist.
Ja. All Deine Dokumente sowie der Datenverkehr sind nach höchsten Standards verschlüsselt. Die von Dir zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) behandelt, auf Servern in Deutschland gespeichert und nur für die Vorgänge genutzt, die für die Abwicklung der THG-Quote und die Auszahlung Deiner Prämie notwendig sind. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Deine Prämie steht Dir für das laufende Jahr in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Du zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Umweltbundesamt als Halter des Autos eingetragen bist. Solltest Du Dein Fahrzeug bereits gewechselt haben, kannst Du nun Dein neues E-Fahrzeug registrieren.
Ja, kannst Du. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Du das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr hältst.
Es ist egal, ob es sich um ein gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In beiden Fällen kannst Du es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder das Unternehmen identisch ist. Achte bitte zusätzlich darauf, dass Du bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angibst, dass Du gewerblicher Nutzer bist.
Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.
Die steuerlichen Aspekte der THG-Quote müssen zwischen privaten- und gewerblichen Kunden unterschiedlich betrachtet werden. THG-Prämienauszahlungen an Privatkunden sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Bei der THG-Prämie wird jedoch seit dem 01.01.2023 die sogenannte „Reverse-Charge“ Klausel angewandt. Diese impliziert, dass der Leistungsempfänger (hier OnlineFuels) Schuldner der Umsatzsteuer ist. Demnach wird die THG-Prämie auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen Netto, exklusive Umsatzsteuer, ausgezahlt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.
Da die finale Prüfung der Dokumente durch das Umweltbundesamt erfolgt, können wir Dir darüber keine Auskunft geben. Du bist Dir unsicher? Registriere Dein Fahrzeug dennoch, da wir Dir nach der finalen Prüfung mitteilen, ob Deine eingesparten Emissionen für das laufende Jahr zertifiziert werden konnten.
Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhältst Du keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.