Auch wenn Du das Fahrzeug bereits gewechselt hast, steht Dir Deine Prämie für das laufende Jahr anteilig, d.h. bis zu dem Datum, an dem Du das Fahrzeug abgemeldet hast, zu. Du bist verpflichtet, OnlineFuels über das Abmeldungsdatum zu informieren.

Solltet Du Dein Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Dir die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.

Als Halter eines rein-batterieelektrischen E-Autos, kannst Du die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) angegeben ist.

Ja, auch wenn Du für Dein Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten hast, kannst Du die THG-Prämie beantragen. Auf diese hast Du auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.