Auch wenn Sie das Fahrzeug bereits gewechselt haben, steht Ihnen Ihre Prämie für das laufende Jahr anteilig, d.h. bis zu dem Datum, an dem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, zu. Sie sind verpflichtet, OnlineFuels über das Abmeldungsdatum zu informieren.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Ihnen die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.
Als Halter eines rein-batterieelektrischen E-Autos oder eines Plug-in-Hybridautos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) angegeben ist.
Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.
Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.