Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.
Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in Deutschland statt.
Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.
Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.
Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.
Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.