Ja, auch wenn Du für Dein Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten hast, kannst Du die THG-Prämie beantragen. Auf diese hast Du auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

Ja, du kannst Deine THG-Prämie bei uns sowohl in Deutschland als auch in Österreich beantragen. Achte bitte darauf, dass Dein Fahrzeug in dem jeweiligen Land zugelassen ist.

Ja, kannst Du. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Du das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr hältst.

Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.

Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhältst Du keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.

Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos, kannst Du die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.