Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer.
Mehr dazu erfahren Sie auch hier.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.
Ja, das ist möglich. Bitte geben Sie bei einem unterjährigen Antrag den Zeitraum an, für den Sie die THG-Quote zertifizieren möchten.