Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Bei der THG-Prämie wird jedoch seit dem 01.01.2023 die sogenannte „Reverse-Charge“ Klausel angewandt. Diese impliziert, dass der Leistungsempfänger (hier OnlineFuels) Schuldner der Umsatzsteuer ist. Demnach wird die THG-Prämie auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen Netto, exklusive Umsatzsteuer, ausgezahlt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.
Ja, das ist möglich. Bitte gib bei einem unterjährigen Antrag den Zeitraum an, für den Du die THG-Quote zertifizieren lassen möchtest.
Das Umweltbundesamt erfordert nach dem Gesetz 38. BImSchV §6 für die Zertifizierung des öffentlichen Ladestroms den genauen Standort, an dem sich der Ladepunkt befindet, die energetische Menge des zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb entnommenen Stroms in Megawattstunden und den Zeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde.
Leider nein, nur öffentliche Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind, können für den geladenen Strom an ihren öffentlichen Ladepunkten die THG-Prämie beantragen.
Solltest Du jedoch ein rein-batterieelektrisches Fahrzeug besitzen, kannst Du für dieses hier Deine THG-Prämie beantragen.