Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer.
Mehr dazu erfahren Sie auch hier.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.
Ja, das ist möglich. Bitte geben Sie bei einem unterjährigen Antrag den Zeitraum an, für den Sie die THG-Quote zertifizieren möchten.
Das Umweltbundesamt erfordert nach dem Gesetz 38. BImSchV §6 für die Zertifizierung des öffentlichen Ladestroms den genauen Standort, an dem sich der Ladepunkt befindet, die energetische Menge des zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb entnommenen Stroms in Megawattstunden und des Zeitraums, in dem die Strommenge entnommen wurde.
Leider nein, nur öffentliche Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind, können für den geladenen Strom an ihren öffentlichen Ladepunkten die THG-Prämie beantragen.
Sollten Sie jedoch ein rein-batterieelektrisches Fahrzeug besitzen, können Sie für dieses hier Ihre THG-Prämie beantragen.