Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Bei der THG-Prämie wird jedoch seit dem 01.01.2023 die sogenannte „Reverse-Charge“ Klausel angewandt. Diese impliziert, dass der Leistungsempfänger (hier OnlineFuels) Schuldner der Umsatzsteuer ist. Demnach wird die THG-Prämie auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen Netto, exklusive Umsatzsteuer, ausgezahlt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.