Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos, kannst Du die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.
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