THG-Quote

Rundum-Lösungen für Deine THG-Quote 2024

THG-Quote für Elektrofahrzeuge

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THG-Quote für E-Flotten

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THG-Quote für 2024 jetzt sichern

Frau mit Handy vor E-Auto

Registriere in wenigen Minuten Dein vollelektrisches Fahrzeug und sichere Dir Deine Belohnung für die THG-Quote 2024. Die THG-Prämie zahlen wir nach erfolgreicher Bestätigung durch das Umweltbundesamt garantiert aus.

Alles was du für die Registrierung brauchst ist:

  • Ein vollelektrisches E-Auto, bei dem Du oder Dein Unternehmen als Halter eingetragen seid
  • Ein Foto der Fahrzeugschein Vorderseite

Das Angebot für die THG-Quote

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THG-Quote für 2024

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Auch für die THG-Prämie von 2024 bekommst Du den versprochenen Wert garantiert ausgezahlt! Selbst wenn der Marktpreis der THG-Quote fällt, ist Deine Prämie nicht vom Weitervermarktungswert abhängig.

Sobald das Umweltbundesamt die THG-Quote für Dein E-Auto für das Quotenjahr 2024 zertifiziert hat, zahlen wir die Prämie umgehend aus. So musst Du mit OnlineFuels nicht länger als nötig auf Dein Geld warten.

Zum Hintergrund

Ladendes E-Auto

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument im Rahmen der 38. BImSchV zur Verringerung der CO2-Emissionen von Kraftstoffen zur Erreichung der Klimaziele.

Seit 2015 schreibt die THG-Quote u.a. Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen, welche sich aus dem Inverkehrbringen von fossilen Brenn- und Kraftstoffen ergeben, jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren.

Wer kann von den CO2-Einsparungen profitieren?

Als Halter eines rein batterieelektrischen Straßenfahrzeugs kannst Du die eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat als auch für geschäftlich genutzte Elektroautos. Voraussetzung dafür ist, dass Du als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben bist oder die Vollmacht hast, die THG-Quote für Elektrofahrzeuge in Deinem Unternehmen zu beantragen.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos, kannst Du die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

Für Dein registriertes Fahrzeug erhältst Du von uns garantiert die zum Registrierungszeitpunkt geltende Prämie, wenn der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Die aktuelle Prämie findest Du sowohl auf unserer Webseite als auch im Registrierungsformular.

Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhältst Du keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.

Da die finale Prüfung der Dokumente durch das Umweltbundesamt erfolgt, können wir Dir darüber keine Auskunft geben. Du bist Dir unsicher? Registriere Dein Fahrzeug dennoch, da wir Dir nach der finalen Prüfung mitteilen, ob Deine eingesparten Emissionen für das laufende Jahr zertifiziert werden konnten.

Die steuerlichen Aspekte der THG-Quote müssen zwischen privaten- und gewerblichen Kunden unterschiedlich betrachtet werden. THG-Prämienauszahlungen an Privatkunden sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Bei der THG-Prämie wird jedoch seit dem 01.01.2023 die sogenannte „Reverse-Charge“ Klausel angewandt. Diese impliziert, dass der Leistungsempfänger (hier OnlineFuels) Schuldner der Umsatzsteuer ist. Demnach wird die THG-Prämie auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen Netto, exklusive Umsatzsteuer, ausgezahlt.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.

Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.

Es ist egal, ob es sich um ein gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In beiden Fällen kannst Du es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder das Unternehmen identisch ist. Achte bitte zusätzlich darauf, dass Du bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angibst, dass Du gewerblicher Nutzer bist.

Ja, kannst Du. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Du das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr hältst.

Deine Prämie steht Dir für das laufende Jahr in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Du zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Umweltbundesamt als Halter des Autos eingetragen bist. Solltest Du Dein Fahrzeug bereits gewechselt haben, kannst Du nun Dein neues E-Fahrzeug registrieren.

Ja. All Deine Dokumente sowie der Datenverkehr sind nach höchsten Standards verschlüsselt. Die von Dir zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) behandelt, auf Servern in Deutschland gespeichert und nur für die Vorgänge genutzt, die für die Abwicklung der THG-Quote und die Auszahlung Deiner Prämie notwendig sind. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Ja, du kannst Deine THG-Prämie bei uns sowohl in Deutschland als auch in Österreich beantragen. Achte bitte darauf, dass Dein Fahrzeug in dem jeweiligen Land zugelassen ist.

Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder telefonisch unter +49 40 334634380.

Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Du Dich bei uns registriert hast, beginnen wir mit der Abwicklung Deiner THG-Quote. Als privater Nutzer hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht Deines Vertrags.

Ja, auch wenn Du für Dein Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten hast, kannst Du die THG-Prämie beantragen. Auf diese hast Du auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos, kannst Du die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhältst Du keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.

Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.

Ja, kannst Du. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Du das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr hältst.

Ja, du kannst Deine THG-Prämie bei uns sowohl in Deutschland als auch in Österreich beantragen. Achte bitte darauf, dass Dein Fahrzeug in dem jeweiligen Land zugelassen ist.

Ja, auch wenn Du für Dein Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten hast, kannst Du die THG-Prämie beantragen. Auf diese hast Du auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhältst Du keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.

Ja, Du kannst ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Du oder das Unternehmen, in dessen Namen Du die Fahrzeuge registrierst, auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigst Du lediglich die Vorderseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Deines E-Autos sowie Deine Bankverbindung.

Nein, die Anmeldung und der Service der Quotenabwicklung mit den zuständigen Behörden ist für Dich völlig kostenlos. Du erhältst Geld für die Registrierung Deines E-Autos und die erfolgreiche Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

Es ist egal, ob es sich um ein gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In beiden Fällen kannst Du es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder das Unternehmen identisch ist. Achte bitte zusätzlich darauf, dass Du bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angibst, dass Du gewerblicher Nutzer bist.

Ja, kannst Du. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Du das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr hältst.

Ja, solltest Du mehrere Fahrzeuge registrieren, wird der gleiche Gutscheincode auf alle registrierten Fahrzeuge angerechnet.

Im 4. Schritt „Bonus“ hast Du die Möglichkeit, Deinen Gutscheincode hinzuzufügen. Dazu kannst Du in das Feld „Gutscheincode eingeben“ einen Code eintragen, mit dem die Prämie zusätzlich um die Gutscheinhöhe erhöht wird. Trage hierfür zuerst einen Gutscheincode ein und klicke anschließend auf „Check“. Nach erfolgreicher Eingabe siehst Du oberhalb des Gutscheinfelds, wie die Prämie angepasst wurde.

Nein, es kann immer nur ein Gutscheincode angerechnet werden.

Die Gültigkeit der Gutscheincodes ist unterschiedlich und wird individuell pro Gutscheincode kommuniziert. Sollte der Gutscheincode nicht mehr gültig sein, wird dies, nachdem Du auf „Check“ geklickt hast, angezeigt.

Achte bei der Eingabe des Gutscheincodes auf die Groß- und Kleinschreibung sowie die Verwendung von Leerzeichen. Sollte der Gutscheincode nicht existieren, wird Dir die Fehlermeldung „Bitte geben Sie einen gültigen Gutscheincode an“ angezeigt.

Der Gutscheincode wird erst angerechnet, wenn Du auf „Check“ hinter dem Gutscheineingabefeld klickst. Sollte der Gutscheincode abgelaufen oder ungültig sein, wird dies über eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.

Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos, kannst Du die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigst Du lediglich die Vorderseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Deines E-Autos sowie Deine Bankverbindung.

Die Prämie wird Dir per Banküberweisung durch die OLF Deutschland GmbH auf Dein im Registrierungsformular angegebenes Konto überwiesen.

Die Auszahlung der Prämie per Banküberweisung erfolgt, sobald der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Hierüber wirst Du von uns per E-Mail informiert. Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt mehrere Monate.

Ja, Du kannst ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Du oder das Unternehmen, in dessen Namen Du die Fahrzeuge registrierst, auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

Es ist egal, ob es sich um ein gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In beiden Fällen kannst Du es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder das Unternehmen identisch ist. Achte bitte zusätzlich darauf, dass Du bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angibst, dass Du gewerblicher Nutzer bist.

Der Vertrag ist jeweils für das laufende Jahr gültig.

Achte bitte darauf, dass Du bei der Registrierung der Fahrzeuge angibst, dass Du gewerblicher Nutzer bist. Bei Fragen wende Dich sich gerne an die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder per Telefon unter +49 40 334634380. Du musst berechtigt sein, im Auftrag Deines Unternehmens zu handeln.

Ja, nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt erhältst Du per E-Mail an die von Dir angegebenen E-Mail Adresse entweder eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder einen Abrechnungsbeleg, sofern Du kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist.

Deine Prämie steht Dir für das laufende Jahr dennoch in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Du zum Zeitpunkt der Registrierung als Halter des Autos eingetragen bist. Solltest Du Dein Fahrzeug wechseln, kannst Du das neue Fahrzeug registrieren.