Rundum-Lösungen für Deine THG-Prämie oder ePrämie in Österreich



THG-Prämie für Elektrofahrzeuge
Mit Deinem E-Auto sparst Du CO2, lasse Dich dafür belohnen!
THG-Prämie für E-Flotten
Generiere Zusatzerlöse für die E-Autos in Deiner Flotte bei >20 E-Fahrzeugen!
THG-Prämie für (halb-)öffentliche Ladesäulen
Sichere Dir für Deine (halb-)öffentlichen Ladesäulen die THG-Quote!
THG-Prämie für Österreich jetzt sichern

Registriere in wenigen Minuten Dein elektrisches Fahrzeug und sichere Dir Deine Belohnung für Deine CO2-Einsparungen. Die THG-Prämie in Österreich zahlen wir dank unserer Kooperationen nach erfolgreicher Bestätigung durch das Umweltbundesamt garantiert aus.
Alles was du für die Registrierung brauchst ist:
- Ein vollelektrisches E-Auto, bei dem Du oder Dein Unternehmen als Halter eingetragen seid
- Ein Foto der Zulassungsschein Vorder- und Rückseite
- Registriere Dich jetzt für die pauschale Lademenge von 1.500kWh. Am Ende des Jahres kannst Du Deine tatsächliche Lademenge an Deiner Wallbox mitteilen und dafür ggf. eine höhere Prämie erhalten.

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Das Angebot für die THG-Quote in Österreich

THG-Prämie für 2023
Sichere Prämie für 2023 – garantiert 410€
Registriere Dich jetzt ganz unkompliziert mit Deinem E-Auto für die THG-Prämie für 2023.
Für die ePrämie in 2023 bekommst Du den versprochenen Wert garantiert ausgezahlt! Selbst wenn der Marktpreis der THG-Quote fällt, ist Deine Prämie nicht vom Weitervermarktungswert abhängig.
Das Umweltbundesamt prüft Deine CO2-Einsparungen erst ab März des Folgejahres. Sobald das Umweltbundesamt die THG-Quote für Dein E-Auto für das Quotenjahr 2023 zertifiziert hat, zahlen wir die Prämie umgehend aus.
Zum Hintergrund – THG-Quote in Österreich
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument im Rahmen der Novelle der KVO zur Verringerung der CO2-Emissionen von Kraftstoffen zur Erreichung der Klimaziele.
Die THG-Quote schreibt u.a. Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen, welche sich aus dem Inverkehrbringen von fossilen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin ergeben, jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. In 2023 liegt die vorgeschriebene Einsparung bei 6% und steigt bis 2030 auf 13% an.
Wer kann von den CO2-Einsparungen profitieren?
Als Halter eines batterieelektrischen Straßenfahrzeugs kannst Du die eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat als auch für geschäftlich genutzte Elektroautos. Voraussetzung dafür ist, dass Du als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) angegeben bist oder die Vollmacht hast, die THG-Quote für Elektrofahrzeuge in Deinem Unternehmen zu beantragen.

Häufig gestellte Fragen
FAQ
Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de.
Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote. Als privater Nutzer haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrags.
Die Prüfung Deiner CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt starten leider erst im März des Folgejahres.
Nach erfolgreicher Prüfung zahlen wir die Prämie garantiert aus. Dies wird vermutlich erst in der 2. Jahreshälfte des Folgejahres der Fall sein können.
Die österreichische Gesetzgebung veranschlagt eine jährliche pauschale Lademenge von 1.500kWh pro vollelektrischem Fahrzeug. Diese gilt für alle Fahrzeugklassen (egal ob PWK, Kleintransporter oder Bus).
Wenn die tatsächliche Lademenge am privaten Ladepunkt gemessen werden kann (bspw. mithilfe von Ladeaufzeichnungen an der eigenen Wallbox), soll statt der 1.500 kWh die tatsächliche Lademenge mit der Prämie vergütet werden.
Wenn Du Dich bei uns registrierst, veranschlagen wir pauschal die 1.500kWh für Dich und geben Dir zum Ende des Jahres die Möglichkeit uns Deine individuelle Lademenge mitzuteilen.
Die Prämie bezieht sich bei voll-batterieelektrischen Fahrzeugen auf den gesetzlichen Jahrespauschalbetrag des Ladestroms in Höhe von 1.500 kWh. Sollten Sie Ihr Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Ihnen die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.
Wenn Sie einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. Wallbox) betreiben und Ihren tatsächlichen Ladestrom messen können, kann statt der pauschalen Prämie Ihre tatsächliche Lademenge entsprechend der AGB vergütet werden. Zum Ende des Jahres erhalten Sie dafür per E-Mail die Aufforderung, uns Ihren tatsächlichen Ladestrom mit belegenden Dokumenten zu übermitteln.
Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.
Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.
Als Halter eines rein-batterieelektrischen E-Autos oder eines Plug-in-Hybridautos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) angegeben ist.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Ihnen die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.
Auch wenn Sie das Fahrzeug bereits gewechselt haben, steht Ihnen Ihre Prämie für das laufende Jahr anteilig, d.h. bis zu dem Datum, an dem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, zu. Sie sind verpflichtet, OnlineFuels über das Abmeldungsdatum zu informieren.
Ja, sollten Sie mehrere Fahrzeuge registrieren, wird der gleiche Gutscheincode auf alle registrierten Fahrzeuge angerechnet werden.
Im 4. Schritt „Prämie“ haben Sie die Möglichkeit Ihren Gutscheincode hinzuzufügen. Dazu können Sie in das Feld „Gutscheincode“ einen Code eintragen, mit dem die Prämie zusätzlich um die Gutscheinhöhe erhöht wird. Tragen Sie hierfür zuerst einen Gutscheincode ein und klicken Sie anschließend auf „Check“. Nach erfolgreicher Eingabe sehen Sie oberhalb des Gutscheinfelds wie die Prämie angepasst wurde.
Nein, es kann immer nur ein Gutscheincode angerechnet werden.
Die Gültigkeit der Gutscheincodes ist unterschiedlich und wird individuell pro Gutscheincode kommuniziert. Sollte der Gutscheincode nicht mehr gültig sein, wird dies, nachdem Sie auf „Check“ geklickt haben, angezeigt.
Achten Sie bei der Eingabe des Gutscheincodes auf die Groß- und Kleinschreibung sowie Verwendung von Leerzeichen. Sollte der Gutscheincode nicht existieren, wird Ihnen die Fehlermeldung „Bitte geben Sie einen gültigen Gutscheincode an“ angezeigt.
Der Gutscheincode wird erst angerechnet, wenn Sie auf „Check“ hinter dem Gutscheineingabefeld klicken. Sollte der Gutscheincode abgelaufen oder ungültig sein, wird dies über eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.