THG-Quote in Österreich

Rundum-Lösungen für Deine THG-Quote oder ePrämie in Österreich

ePrämie für Elektrofahrzeuge

Mit Deinem E-Auto sparst Du CO2, lasse Dich dafür belohnen!

ePrämie für E-Flotten

Generiere Zusatzerlöse für die E-Autos in Deiner Flotte bei >20 E-Fahrzeugen!

ePrämie für (halb-)öffentliche Ladesäulen

Sichere Dir für Deine (halb-)öffentlichen Ladesäulen die eQuote!

THG-Quote für Österreich jetzt sichern

Frau mit Handy vor E-Auto

Registriere in wenigen Minuten Dein elektrisches Fahrzeug und sichere Dir Deine Belohnung für Deine CO2-Einsparungen. Die THG-Quote in Österreich zahlen wir dank unserer Kooperationen nach erfolgreicher Bestätigung durch das Umweltbundesamt garantiert aus.

Alles was du für die Registrierung brauchst ist:

  • Ein vollelektrisches E-Auto, bei dem Du oder Dein Unternehmen als Halter eingetragen seid
  • Ein Foto der Zulassungsschein Vorder- und Rückseite
  • Registriere Dich jetzt für die pauschale Lademenge von 1.500kWh. Am Ende des Jahres kannst Du Deine tatsächliche Lademenge an Deiner Wallbox mitteilen und dafür ggf. eine höhere ePrämie erhalten.
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Das Angebot für die THG-Quote in Österreich

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THG-Quote für 2023

Sichere ePrämie für 2023 – garantiert 270€

Registriere Dich jetzt ganz unkompliziert mit Deinem E-Auto für die THG-Quote für 2023.

Für die ePrämie in 2023 bekommst Du den versprochenen Wert garantiert ausgezahlt! Selbst wenn der Marktpreis der THG-Quote fällt, ist Deine ePrämie nicht vom Weitervermarktungswert abhängig.

Das Umweltbundesamt prüft Deine CO2-Einsparungen erst ab März des Folgejahres. Sobald das Umweltbundesamt die eQuote für Dein E-Auto für das Quotenjahr 2023 zertifiziert hat, zahlen wir die ePrämie umgehend und garantiert aus.

Zum Hintergrund – THG-Quote in Österreich

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument im Rahmen der Novelle der KVO zur Verringerung der CO2-Emissionen von Kraftstoffen zur Erreichung der Klimaziele.

Die THG-Quote schreibt u.a. Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen, welche sich aus dem Inverkehrbringen von fossilen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin ergeben, jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. In 2023 liegt die vorgeschriebene Einsparung bei 6% und steigt bis 2030 auf 13% an.

Wer kann von der eQuote profitieren?

Als Halter eines batterieelektrischen Straßenfahrzeugs kannst Du die eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat als auch für geschäftlich genutzte Elektroautos. Voraussetzung dafür ist, dass Du als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) angegeben bist oder die Vollmacht hast, die THG-Quote für Elektrofahrzeuge in Deinem Unternehmen zu beantragen.

Ladendes E-Auto

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder telefonisch unter +49 40 334634380.

Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Du Dich bei uns registriert hast, beginnen wir mit der Abwicklung Deiner THG-Quote. Als privater Nutzer hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht Deines Vertrags.

Die Prüfung Deiner CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt startet leider erst im März des Folgejahres.
Nach erfolgreicher Prüfung zahlen wir die Prämie garantiert aus. Dies wird vermutlich erst in der 2. Jahreshälfte des Folgejahres der Fall sein können.

Die österreichische Gesetzgebung veranschlagt eine jährliche pauschale Lademenge von 1.500kWh pro vollelektrischem Fahrzeug. Diese gilt für alle Fahrzeugklassen (egal ob PWK, Kleintransporter oder Bus).

Wenn die tatsächliche Lademenge am privaten Ladepunkt gemessen werden kann (bspw. mithilfe von Ladeaufzeichnungen an der eigenen Wallbox), soll statt der 1.500 kWh die tatsächliche Lademenge mit der Prämie vergütet werden.

Wenn Du Dich bei uns registrierst, veranschlagen wir pauschal die 1.500kWh für Dich und geben Dir zum Ende des Jahres die Möglichkeit, uns Deine individuelle Lademenge mitzuteilen.

Die Prämie bezieht sich bei voll-batterieelektrischen Fahrzeugen auf den gesetzlichen Jahrespauschalbetrag des Ladestroms in Höhe von 1.500 kWh. Solltest Du Dein Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Dir die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.

Wenn Du einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. Wallbox) betreibst und Deinen tatsächlichen Ladestrom messen kannst, soll statt der pauschalen Prämie Deine tatsächliche Lademenge entsprechend der AGB vergütet werden. Zum Ende des Jahres erhältst Du dafür per E-Mail die Aufforderung, uns Deinen tatsächlichen Ladestrom mit belegenden Dokumenten zu übermitteln.

Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.

Ja, auch wenn Du für Dein Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten hast, kannst Du die THG-Prämie beantragen. Auf diese hast Du auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

Als Halter eines rein-batterieelektrischen E-Autos, kannst Du die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) angegeben ist.

Solltet Du Dein Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet haben, wird Dir die THG-Prämie für dieses Jahr aufgrund der Gesetzgebung anteilig ausgezahlt.

Auch wenn Du das Fahrzeug bereits gewechselt hast, steht Dir Deine Prämie für das laufende Jahr anteilig, d.h. bis zu dem Datum, an dem Du das Fahrzeug abgemeldet hast, zu. Du bist verpflichtet, OnlineFuels über das Abmeldungsdatum zu informieren.

Ja, solltest Du mehrere Fahrzeuge registrieren, wird der gleiche Gutscheincode auf alle registrierten Fahrzeuge angerechnet.

Im 4. Schritt „Bonus“ hast Du die Möglichkeit, Deinen Gutscheincode hinzuzufügen. Dazu kannst Du in das Feld „Gutscheincode eingeben“ einen Code eintragen, mit dem die Prämie zusätzlich um die Gutscheinhöhe erhöht wird. Trage hierfür zuerst einen Gutscheincode ein und klicke anschließend auf „Check“. Nach erfolgreicher Eingabe siehst Du oberhalb des Gutscheinfelds, wie die Prämie angepasst wurde.

Nein, es kann immer nur ein Gutscheincode angerechnet werden.

Die Gültigkeit der Gutscheincodes ist unterschiedlich und wird individuell pro Gutscheincode kommuniziert. Sollte der Gutscheincode nicht mehr gültig sein, wird dies, nachdem Du auf „Check“ geklickt hast, angezeigt.

Achte bei der Eingabe des Gutscheincodes auf die Groß- und Kleinschreibung sowie die Verwendung von Leerzeichen. Sollte der Gutscheincode nicht existieren, wird Dir die Fehlermeldung „Bitte geben Sie einen gültigen Gutscheincode an“ angezeigt.

Der Gutscheincode wird erst angerechnet, wenn Du auf „Check“ hinter dem Gutscheineingabefeld klickst. Sollte der Gutscheincode abgelaufen oder ungültig sein, wird dies über eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.