Du betreibst öffentliche Ladesäulen?
Als Betreiber von öffentlichen Ladesäulen kannst Du für den geladenen Strom an Deinen Ladesäulen eine THG-Prämie erhalten. Wir übernehmen für Dich gerne die Zertifizierung der THG-Quote für öffentliche Ladesäulen sowie den Weitervertrieb der Zertifikate und die Auszahlung Deiner THG-Prämie.
Fülle einfach das Kontaktformular am Ende der Seite aus – Wir freuen uns auf Deine Anfrage und melden uns in Kürze bei Dir!
Unser Angebot
Sichere Prämie – garantiert 7,5ct/kWh für die THG-Quote für 2023 für öffentliche Ladesäulen
Als Betreiber von öffentlichen Ladepunkten ermöglichst Du die Mobilitätswende und den weiteren Ausbau der Elektromobilität. Das wird belohnt! Im Rahmen der 38. BImschV (Gesetzestext) können die geladenen Strommengen im Rahmen der THG-Quote zertifiziert werden. Auch das Umweltbundesamt beschreibt hier die Gesetzesgrundlage.
Als OnlineFuels unterstützen wir Dich in der Registrierung Deiner Strommengen und Weitervermarktung der THG-Zertifikate. Die THG-Prämie für den Ladestrom Deiner öffentlichen Ladepunkte, den wir mit Dir vereinbaren, bekommst Du garantiert ausgezahlt! Selbst wenn sich der THG-Markt verändert, garantieren wir die THG-Prämie – das können wir dank unserer verlässlichen Partnerschaften.

THG Quote für öffentliche Ladesäulen – so geht´s
So einfach geht's!
- THG-Quote für öffentliche Ladesäulen registrieren
Deine öffentlichen Ladepunkte kannst Du in dem unten stehenden Kontaktformular registrieren. Du kannst unterjährig Deine bisherigen Lademengen anmelden oder bei uns bis zum 20.02. des Folgejahres die THG-Prämie für das gesamte Jahr beantragen.
- Registrierungsdetails der Ladepunkte
Für die Beantragung der THG-Zertifikate beim Umweltbundesamt benötigen wir die Standorte Deiner Ladesäulen sowie die Summe der geladenen Strommengen in dem Entnahmezeitraum. Ein entsprechendes Formular stellen wir Dir gerne zur Verfügung.
- THG-Prämien erhalten
Nach Zertifizierung Deiner THG-Quoten durch das Umweltbundesamt zahlen wir Dir die zuvor garantierte Prämie direkt aus.
Jetzt registrieren
Registrierung Deiner
öffentlichen Ladepunkte
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Leider nein, nur öffentliche Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind, können für den geladenen Strom an ihren öffentlichen Ladepunkten die THG-Prämie beantragen.
Sollten Sie jedoch ein rein-batterieelektrisches Fahrzeug besitzen, können Sie für dieses hier Ihre THG-Prämie beantragen.
Das Umweltbundesamt erfordert nach dem Gesetz 38. BImSchV §6 für die Zertifizierung des öffentlichen Ladestroms den genauen Standort, an dem sich der Ladepunkt befindet, die energetische Menge des zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb entnommenen Stroms in Megawattstunden und des Zeitraums, in dem die Strommenge entnommen wurde.
Ja, das ist möglich. Bitte geben Sie bei einem unterjährigen Antrag den Zeitraum an, für den Sie die THG-Quote zertifizieren möchten.
Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer.
Mehr dazu erfahren Sie auch hier.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.