THG-Quote für Ladepunktbetreiber in Deutschland

Du betreibst öffentliche Ladesäulen? 

Als Betreiber von öffentlichen Ladesäulen kannst Du für den geladenen Strom an Deinen Ladesäulen eine THG-Prämie erhalten. Wir übernehmen für Dich gerne die Zertifizierung der THG-Quote für öffentliche Ladesäulen sowie den Weitervertrieb der Zertifikate und die Auszahlung Deiner THG-Prämie.

Fülle einfach das Kontaktformular am Ende der Seite aus – Wir freuen uns auf Deine Anfrage und melden uns in Kürze bei Dir!

Unser Angebot

Sichere Prämie – garantiert 3,5 ct/kWh für die THG-Quote für 2023 für öffentliche Ladesäulen

Als Betreiber von öffentlichen Ladepunkten ermöglichst Du die Mobilitätswende und den weiteren Ausbau der Elektromobilität. Das wird belohnt! Im Rahmen der 38. BImschV (Gesetzestext) können die geladenen Strommengen im Rahmen der THG-Quote zertifiziert werden. Auch das Umweltbundesamt beschreibt hier die Gesetzesgrundlage.

Als OnlineFuels unterstützen wir Dich in der Registrierung Deiner Strommengen und Weitervermarktung der THG-Zertifikate. Die THG-Prämie für den Ladestrom Deiner öffentlichen Ladepunkte, den wir mit Dir vereinbaren, bekommst Du garantiert ausgezahlt! Selbst wenn sich der THG-Markt verändert, garantieren wir die THG-Prämie – das können wir dank unserer verlässlichen Partnerschaften.

THG Quote für öffentliche Ladesäulen – so geht´s

So einfach geht's!

  1. THG-Quote für öffentliche Ladesäulen registrieren

    Deine öffentlichen Ladepunkte kannst Du in dem unten stehenden Kontaktformular registrieren. Du kannst unterjährig Deine bisherigen Lademengen anmelden oder bei uns bis zum 20.02. des Folgejahres die THG-Prämie für das gesamte Jahr beantragen.

  2. Registrierungsdetails der Ladepunkte

    Für die Beantragung der THG-Zertifikate beim Umweltbundesamt benötigen wir die Standorte Deiner Ladesäulen sowie die Summe der geladenen Strommengen in dem Entnahmezeitraum. Ein entsprechendes Formular stellen wir Dir gerne zur Verfügung.

  3. THG-Prämien erhalten

    Nach Zertifizierung Deiner THG-Quoten durch das Umweltbundesamt zahlen wir Dir die zuvor garantierte Prämie direkt aus.

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Registrierung Deiner
öffentlichen Ladepunkte

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Leider nein, nur öffentliche Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind, können für den geladenen Strom an ihren öffentlichen Ladepunkten die THG-Prämie beantragen.
Solltest Du jedoch ein rein-batterieelektrisches Fahrzeug besitzen, kannst Du für dieses hier Deine THG-Prämie beantragen.

Das Umweltbundesamt erfordert nach dem Gesetz 38. BImSchV §6 für die Zertifizierung des öffentlichen Ladestroms den genauen Standort, an dem sich der Ladepunkt befindet, die energetische Menge des zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb entnommenen Stroms in Megawattstunden und den Zeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde.

Ja, das ist möglich. Bitte gib bei einem unterjährigen Antrag den Zeitraum an, für den Du die THG-Quote zertifizieren lassen möchtest.

Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Bei der THG-Prämie wird jedoch seit dem 01.01.2023 die sogenannte „Reverse-Charge“ Klausel angewandt. Diese impliziert, dass der Leistungsempfänger (hier OnlineFuels) Schuldner der Umsatzsteuer ist. Demnach wird die THG-Prämie auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen Netto, exklusive Umsatzsteuer, ausgezahlt.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.